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Unbekannt

 

Unbekannt

Anlässlich einer Beerdigung eines Kameraden der Schütze und Reiter war, wird festgestellt, dass die Musik zur Trauerfeier von der Schützen- und Ringreitergildegilde bezahlt wird. Am 9. März 1888 wird beschlossen, Männer und Frauen durch Ringreiter bei der Beerdigung zu tragen. Bei Männern in Uniform, bei Frauen in Zivil. Der Antrag, Kameraden mit Brüche zu belegen, die nach einer Beerdigung in Uniform, sich dieser nicht entledigen und in der Stadt anzutreffen sind, wird abgelehnt.